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Reihengeschäft oder Dreiecksgeschäft: Kennen Sie den Unterschied? 

Dreiecksgeschäfte sind ein bewährtes Modell, um Lieferketten zu vereinfachen und steuerliche Prozesse zu optimieren. Um das zu tun, müssen Sie allerdings erst einmal den Unterschied zum Reihengeschäft kennen. Zwar ist das Dreiecksgeschäft eine spezielle Form des Reihengeschäfts, doch geht es mit erheblichen steuerlichen Vorteilen einher. Lernen Sie hier die Unterschiede kennen und erfahren Sie, ob Sie von geltenden Regulierungen profitieren können.

Markus Graef

23.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Reihengeschäft umfasst die Lieferung einer Ware zwischen mehreren Parteien in einer Abfolge von Kaufverträgen. Die Ware wird nur einmal physisch transportiert, doch es sind 2 oder mehr Unternehmer aus demselben Land oder aus nur 2 Ländern beteiligt. 

Das Dreiecksgeschäft ist eine Sonderform dieses Vorgangs, bei dem eine umsatzsteuerliche Vereinfachung in Anspruch genommen werden kann. Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn 3 Unternehmen aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten über dieselbe Ware Umsatzgeschäfte abschließen und die Ware direkt vom ersten Lieferer an den letzten Empfänger geliefert wird. 

Das klassische Dreiecksgeschäft: Ein Beispiel 

Firma A mit Sitz in Deutschland verkauft Waren an das niederländische Unternehmen B. Die Waren werden direkt von Firma A an Firma C in Belgien geliefert. Mithilfe der Vereinfachungsregelung wird die Steuerschuld auf Firma C als letzten Abnehmer per Reverse-Charge-Verfahren übertragen. Für Firma B gilt der innergemeinschaftliche Erwerb damit als versteuert und eine umsatzsteuerliche Registrierung der niederländischen Firma in Belgien wird vermieden. 

Ausschlusskriterien: Wann kein Dreiecksgeschäft vorliegt 

Auf drei Aspekte sollten Sie besonders achten, denn sie stehen der Anwendung der Vereinfachungsregel entgegen. 

  • Verwenden zwei Beteiligte dieselbe USt-IdNr. eines Mitgliedstaates, liegt kein Dreiecksgeschäft vor. 
  • Wird der Transport der Ware vom letzten Unternehmer (Firma C) organisiert oder abgeholt, liegt kein Dreiecks-, sondern ein Reihengeschäft vor. 
  • Sobald mehr als 3 Unternehmer an einem Reihengeschäft beteiligt sind, kann die Vereinfachungsregel nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden. 

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Markus Graef ist Experte für Zoll, Exportkontrolle und Trade Compliance. Mit seinen umfassenden Kenntnissen aus 15 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Branchen, unterstützt er Unternehmen, sicher durch komplexe regulatorische Anforderungen zu […]