Aktuelle Analysen zeigen, dass insbesondere kriegsrelevante Güter (Güter der „Common High Priority List“ der Europäischen Kommission, Stand: Februar 2024; https://bit.ly/3WyPvaY) westlicher Unternehmen weiterhin nach Russland gelangen.
Im Hinweispapier wird besonders betont, dass EU-Unternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen in Drittstaaten kriegswichtige Güter der „Common High Priority List“ herstellen, entsprechend eine angemessene Sorgfaltspflicht haben. Ihre Produkte können nicht sanktionswidrig nach Russland gesendet werden. Mit dem 11. Sanktionspaket wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um gegen Sanktionsumgehungen vorzugehen. In Artikel 12f Verordnung (EU) 2023/1214 ist die neue Regelung aufgeführt.
