Mit dieser Leserfrage hat sich Sabine Wazlawik von der Redaktion des Fachinformationsdiensts ZOLLRECHT AKTUELL befasst. Ist in diesem Fall eine Lohnveredelung möglich und welche Optionen hat das Unternehmen? Das ist die Antwort:
„Nein, eine wirtschaftliche Lohnveredelung können Sie nur beantragen, wenn die Waren auch mit Präferenznachweis ausgeführt und dann mit Präferenznachweis wieder eingeführt werden. Da Sie für Ihren Stetigförderer keine Nachweise für den präferenziellen Ursprung haben, können Sie dafür auch keinen Präferenznachweis ausstellen.“
Alternative Wege
Mithilfe dieser zertifizierten Software kommunizieren Sie direkt mit dem Zoll. Dafür brauchen Sie aber einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem zertifizierten ATLAS-Anbieter. Dieser Weg ist daher vor allem dann sinnvoll, wenn Sie viele Anmeldungen abgeben, regelmäßig detaillierte Auswertungen benötigen, einen Zahlungsaufschub und/oder das Zolllagerverfahren nutzen.
Internet-Anwendung des Zolls
Das bedeutet jedoch nicht, dass damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft wären. Sabine Wazlawik nennt mehrere Alternativen:
- Beantragen Sie die passive Veredelung für die Reparatur.
- Fragen Sie den deutschen Lieferanten, ob er nachträglich eine Lieferantenerklärung ausstellen kann. Erfolgte die Lieferung innerhalb des letzten Jahres, würde dies dank Langzeitlieferantenerklärung gehen. Liegt die Lieferung länger zurück, ist die Einzellieferantenerklärung eine Option.
Erst wenn diese Möglichkeiten ebenfalls ausgeschöpft sind, ist die wirtschaftliche Lohnveredelung nicht mehr möglich. Dann muss der Stetigförderer als nicht präferenzielle Ursprungsware behandelt werden.

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