FRAGE: Wir haben von unserem Hersteller eine Lieferantenerklärung erhalten. Bei der genaueren Prüfung ist uns jedoch aufgefallen, dass er uns lediglich eine Lieferantenerklärung für einen nicht präferenziellen Ursprung vorgelegt hat. Kann ich diesen als Nachweis für einen präferenziellen Ursprung heranziehen?
ANTWORT: Nein, eine Lieferantenerklärung für den nicht präferenziellen Ursprung reicht grundsätzlich nicht als Nachweis für einen präferenziellen Ursprung aus. Der nicht präferenzielle Ursprung dient vor allem handels- und zollrechtlichen Zwecken, beispielsweise für „Made in“-Kennzeichnungen oder Antidumpingmaßnahmen. Der präferenzielle Ursprung hingegen ist Voraussetzung, um Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen in Anspruch zu nehmen. Für den präferenziellen Ursprung gelten daher eigene und meist strengere Ursprungsregeln. Eine entsprechende Lieferantenerklärung muss ausdrücklich den präferenziellen Ursprung bestätigen. Fragen Sie bei Ihrem Hersteller an, ob die Waren auch die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung erfüllen und er eine Lieferantenerklärung für den präferenziellen Ursprung ausstellen kann. Vielleicht hat er auch einfach das falsche Dokument erwischt.
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