Was bedeutet „Hinzurechnungen“ überhaupt?
Bei der Zollwertermittlung bildet in der Regel der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis die Grundlage (Transaktionswert). Bestimmte Kosten, die nicht im Rechnungsbetrag enthalten sind, müssen jedoch hinzugerechnet werden, um den korrekten Zollwert zu ermitteln. Diese Hinzurechnungen sind gesetzlich klar geregelt und betreffen insbesondere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Lieferung der Waren stehen.
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