FRAGE: Unsere Firma liefert und erhält regelmäßig Waren von verbundenen Unternehmen. Bisher nutzen wir die Transaktionswertmethode, da wir unsere Verrechnungspreise als marktkonform einschätzen. Aktuell häufen sich jedoch die Hinweise, dass Zollverwaltungen die Anwendbarkeit dieser Methode bei verbundenen Unternehmen kritischer prüfen. Unsere Frage: Kann die Transaktionswertmethode bei konzerninternen Geschäften weiterhin angewendet werden? Welche entscheidenden Kriterien und Stolpersteine gibt es?
ANTWORT: Die gute Nachricht ist: Ja, die Transaktionswertmethode kann auch bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen angewandt werden, aber unter strengen Voraussetzungen. Sie müssen der Zollverwaltung gegenüber nachweisen können, dass die Beziehung den Preis nicht beeinflusst hat. Hierfür gibt es 2 Hauptkriterien:
