FRAGE:
Ich arbeite in der Versandabteilung eines kleinen mittelständischen Unternehmens. Unser Kunde in Frankreich hat uns mitgeteilt, dass er die Gelangensbestätigung wegen des bürokratischen Mehraufwandes nicht ausfüllen und unterschreiben möchte. Auf dem Liefernachweis, den er uns stattdessen zur Verfügung gestellt hat, fehlen Angaben und der Inhalt weicht von der Gelangensbestätigung ab. Was passiert, wenn die Angaben in der Gelangensbestätigung fehlerhaft sind oder Angaben fehlen? Ist dann die Steuerbefreiung gefährdet? Besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Gelangensbestätigung auszufüllen?
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