FRAGE Wir haben uns vor einem Jahr für unsere Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erteilen lassen. Mit dieser Codenummer haben wir die Waren dann auch immer zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet und die entsprechenden Einfuhrabgaben bezahlt. Richtig zufrieden waren wir jedoch nie, da wir erfahren haben, dass unsere Konkurrenzfirma in einem anderen Mitgliedstaat dieselben Waren mit einer anderen, zollsatzgünstigeren Codenummer anmeldet. Vor kurzem hat sie uns mitgeteilt, dass sie sich auch eine vZTA hat erteilen lassen, die ihre Auffassung der günstigeren Zolltarifnummer bestätigt. Diese vZTA liegt uns jetzt auch vor. Auch einer unserer Lieferanten, in diesem Fall aus Indien, gibt in seiner Erklärung zum Ursprung als Kriterium die Position an, die unser Mitkonkurrent verwendet. Wir haben ihn bereits darauf angesprochen, dass wir eine andere Rechtsauffassung bezüglich der Einreihung haben, da wir durch die vZTA eine rechtsverbindliche Aussage haben. Aber er will seine Erklärung zum Ursprung dahingehend nicht ändern, da aus seiner Sicht seine Zolltarifnummer stimmt. Jetzt fragen wir uns natürlich, was wir unternehmen können. Dürfen wir die Erklärungen zum Ursprung angeben, auch wenn die Prüfung anhand einer abweichenden Zolltarifnummer stattgefunden hat? Haben wir eine Möglichkeit, unsere vZTA noch einmal überprüfen zu lassen auf Grund des Wissens um die vZTA unseres Mitkonkurrenten?
Antwort VON SABINE WAZLAWIK: Ich versuche, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten.
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