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Ukraine tritt neuen Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens bei – Was das für Ihre Lieferketten bedeutet

Seit dem 1. Mai 2025 ist es offiziell: Die Ukraine hat die überarbeiteten Präferenzursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer (PEM) ratifiziert. Für exportierende und importierende Unternehmen innerhalb Europas bedeutet das eine wichtige Weichenstellung – und Handlungsbedarf.

Julianna Straib-Lorenz

18.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Was ist passiert?

Am 1. Mai 2025 verabschiedete das ukrainische Parlament das Gesetz Nr. 4148-IX zur Ratifizierung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens. Mit diesem Schritt erkennt die Ukraine die modernisierten Präferenzursprungsregeln offiziell an – rückwirkend zum 1. Januar 2025. Damit setzt die Ukraine ein deutliches Zeichen für die engere Anbindung an den EU-Binnenmarkt – und ermöglicht Ihnen als Unternehmen neue zollrechtliche Gestaltungsspielräume.

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