Was ist passiert?
Am 1. Mai 2025 verabschiedete das ukrainische Parlament das Gesetz Nr. 4148-IX zur Ratifizierung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens. Mit diesem Schritt erkennt die Ukraine die modernisierten Präferenzursprungsregeln offiziell an – rückwirkend zum 1. Januar 2025. Damit setzt die Ukraine ein deutliches Zeichen für die engere Anbindung an den EU-Binnenmarkt – und ermöglicht Ihnen als Unternehmen neue zollrechtliche Gestaltungsspielräume.
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