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System PoUS (Proof of Union Status) – Änderungen zum 1.7.2025

Lange konnte der Unionscharakter einer Ware durch das T2L oder T2LF, durch Handelspapiere oder ein Schiffsmanifest nachgewiesen werden. Mit dem 1.7.2025 wird das Ende der Übergangsfrist erreicht. Das bedeutet für Sie: Sie müssen ab diesem Stichtag die Nachweise elektronisch über das System PoUS (Proof of Union Status) erstellen.

Kerstin Velhorst

18.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Was ändert sich für Sie zum 1.7.2025?

Zum 1.7.2025 entfallen die nationalen Übergangsregeln, der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden.

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