Die Verurteilung eines Geschäftsmannes durch das Landgericht Hamburg zu einer langen Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten wegen des illegalen Exports von Dual-Use-Gütern nach Russland markiert einen signifikanten Wendepunkt in der deutschen Exportkontrollpraxis.
Hintergrund: Täuschen, verschleiern, illegal profitieren
Der Fall selbst ist symptomatisch für das, was Sie aktuell immer häufiger beobachten: Der Täter nutzte Drittländer, um Elektronik im Wert von 1,2 Millionen € – Bauteile, die für militärische Drohnen verwendet wurden – nach Russland zu verschleiern. Die Vorgehensweise war klar auf Täuschung und Umgehung der geltenden Sanktionen ausgerichtet. Die Justiz hat hier nicht nur einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bestraft, sondern auch das bewusste und gewerbsmäßige Untergraben der europäischen Sanktionspolitik.
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