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Finanzieller Druck verleitet Unternehmen zunehmend dazu, riskante Geschäfte einzugehen – oftmals, ohne die volle Tragweite zu bedenken. Interne Kontroll- und Warnsysteme, die eigentlich als Schutzmechanismen dienen sollten, versagen in kritischen Momenten. Gleichzeitig verschärft die EU ihre Sanktionspraxis und setzt damit neue Maßstäbe für die Durchsetzung von Recht und Ordnung. Die Rechtsprechung, wie das Landgericht Hamburg eindrücklich demonstriert, greift hart durch und zeigt, dass Verstöße nicht länger als Kavaliersdelikte behandelt werden.

Holger Schmidbaur

19.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Die Verurteilung eines Geschäftsmannes durch das Landgericht Hamburg zu einer langen Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten wegen des illegalen Exports von Dual-Use-Gütern nach Russland markiert einen signifikanten Wendepunkt in der deutschen ­Exportkontrollpraxis.

Hintergrund: Täuschen, verschleiern, illegal profitieren

Der Fall selbst ist symptomatisch für das, was Sie aktuell immer häufiger beobachten: Der Täter nutzte Drittländer, um Elektronik im Wert von 1,2 Millionen € – Bauteile, die für militärische Drohnen verwendet wurden – nach Russland zu verschleiern. Die Vorgehensweise war klar auf Täuschung und Umgehung der geltenden Sanktionen ausgerichtet. Die Justiz hat hier nicht nur einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bestraft, sondern auch das bewusste und gewerbsmäßige Untergraben der europäischen Sanktionspolitik.

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