Spinnstoffwaren sind grundsätzlich in Abschnitt XI aufgeführt. Konfektionierte Spinnstoffwaren, bei denen es sich nicht um Kleidung handelt, sind in Kapitel 63 genannt. In Position 6301 bis 6303 sind einige konfektionierte Spinnstoffwaren direkt genannt. Finden Sie Ihre Waren dort, dann müssen Sie lediglich noch aufpassen, ob Ihre Waren gefüttert oder gefüllt sind (siehe Fallstrick 1). Ist dies nicht der Fall, haben Sie die richtige Zolltarifnummer für Ihre Waren bereits gefunden. Sind Ihre Waren nicht genannt, könnten sie unter Position 6304 „Andere Waren zur Innenausstattung“ fallen oder unter Position 6307 als „andere konfektionierte Waren“. Gehen Sie alle Fallstricke durch, um zur richtigen Zolltarifnummer zu gelangen.
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