Gastbeitrag

Spinnstoffware zur Innenausstattung oder nicht? Reihen Sie Ihre Waren richtig ein und verhindern Sie Nacherhebungen

Es gibt bei der Einreihung von Waren einige Bereiche, bei denen kleine Unterscheidungen zu unterschiedlichen Zollsätzen führen. Dann ist das Risiko hoch, dass zu wenig oder zu viele Zollabgaben entrichtet wurden. Dies wissen auch die Zollprüfer und legen daher ihr Augenmerk gern auf diese Problemfälle. Die Einreihung von Spinnstoffware als Innenausstattungsgegenstand oder nicht fällt in diese Kategorie. Ich zeige Ihnen, auf welche Fallstricke Sie achten müssen und wie Sie von vornherein zur richtigen Einreihung kommen, um unangenehme Beanstandungen und Nacherhebungen zu verhindern.

Sabine Wazlawik

08.07.2024 · 5 Min Lesezeit

Spinnstoffwaren sind grundsätzlich in Abschnitt XI aufgeführt. Konfektionierte Spinnstoffwaren, bei denen es sich nicht um Kleidung handelt, sind in Kapitel 63 genannt. In Position 6301 bis 6303 sind einige konfektionierte Spinnstoffwaren direkt genannt. Finden Sie Ihre Waren dort, dann müssen Sie lediglich noch aufpassen, ob Ihre Waren gefüttert oder gefüllt sind (siehe Fallstrick 1). Ist dies nicht der Fall, haben Sie die richtige Zolltarifnummer für Ihre Waren bereits gefunden. Sind Ihre Waren nicht genannt, könnten sie unter Position 6304 „Andere Waren zur Innenausstattung“ fallen oder unter Position 6307 als „andere konfektionierte Waren“. Gehen Sie alle Fallstricke durch, um zur richtigen Zolltarifnummer zu gelangen.

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