FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen aus Bremen und fragen uns, ob wir die Ausfuhranmeldung zukünftig selbst erstellen sollen oder die Zollanmeldung doch besser weiterhin durch einen Dienstleister anfertigen lassen. Was ist die beste Vorgehensweise und gibt es hier eine grundsätzliche Aussage darüber, wann es sich lohnt oder rechnet, die Ausfuhranmeldungen selbst zu erstellen?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Zunächst etwas Grundsätzliches zur rechtlichen Umgebung: Wenn Sie Waren mit einem Wert von über 1.000 €, diese Grenze gilt nicht für Sendungen in den Iran oder einem Gewicht von über einer Tonne in ein Drittland exportieren, müssen Sie eine Ausfuhranmeldung und ein Ausfuhrbegleitdokument ABD erstellen. Für das Erstellen solcher Dokumente gibt es prinzipiell mehr als einen Weg. Welche Methode am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer jeweiligen Ausgangssituation ab. Die Vor- und Nachteile der 3 gängigen Wege zur Erstellung eines ABD im Normalverfahren mit endgültiger Ausfuhr erkläre ich Ihnen im Folgenden.
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