Gastbeitrag
Seit dem 9.9.2021 ist die Verordnung (EU) 2021/821 in Kraft, die die bisherige Dual-Use-Verordnung ersetzt hat. Diese Verordnung regelt weiterhin die Kontrolle von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten. Für Ihr Unternehmen und Sie bedeutet dies, dass die Exportkontrollen durch die Neuerungen der Artikel 9 und 10 komplexer werden, da Sie möglicherweise neben den Ihnen bekannten Anhängen der Dual-Use-VO auch nationale Listen der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen müssen.
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