News

Sie machen Geschäfte innerhalb Chinas? Vorsicht: Auch dann kann die US-Exportkontrolle greifen!

Ein aktuelles Verfahren gegen die Stuttgarter Exyte Management GmbH belegt drastisch, dass US-Recht auch bei rein lokalen Transaktionen in Drittstaaten greift. Erfahren Sie, warum die Vermittlung von EAR99-Gütern an gelistete Unternehmen ohne BIS-Genehmigung existenzbedrohend ist und wie Sie Ihre globalen Compliance-Strukturen jetzt professionell anpassen, um empfindliche Zivilgeldbußen sowie Reputationsschäden sicher zu verhindern.

Holger Schmidbaur

13.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Das am 7.1.2026 veröffentlichte Vergleichsverfahren des Bureau of Industry and Security (BIS) gegen die Exyte Management GmbH dient als monumentales Warnsignal für die deutsche Wirtschaft. Im Kern geht es um die chinesische Tochtergesellschaft (Exyte Shanghai Ltd.), die zwischen März 2021 und März 2022 insgesamt 13 Lieferungen von EAR99-Gütern an die SMIC Beijing vermittelt oder unterstützt hat.

Obwohl es sich um „In Country Transfers“ innerhalb Chinas handelte und die betroffenen Güter – etwa Durchflussmesser oder Druckmessumformer – grundsätzlich nur geringfügigen Beschränkungen unterliegen, schnappte die rechtliche Falle dennoch zu: Da die Empfängerin auf der US Entity List steht, ist für sämtliche Güter, die den EAR unterliegen, zwingend eine BIS‑Genehmigung erforderlich, unabhängig von ihrem technischen Risiko oder ihrem zivilen Verwendungszweck. Trotz einer freiwilligen Selbstanzeige (Voluntary Self Disclosure), umfassender Kooperation und transparenter Aufarbeitung verhängte das BIS eine Zivilgeldbuße von 1,5 Mio. USD, um die Bedeutung der Sorgfaltspflichten und der Endempfängerprüfung nochmals deutlich zu unterstreichen.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: