Das österreichische BFG hat kürzlich ein Urteil (Az. GZ RV/7200034/2022) gefällt. Dieses Urteil erlegt die Zollschuld einem Verwahrlagerhalter auf, obwohl der EuGH in seinem Urteil zum Fall Papismedov (Rs. C-195/03) klarstellt, dass die primäre Haftung für eine vorschriftswidrige Verbringung beim Verbringer liegt.
Dies wirft wichtige Fragen zur Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf, die im Warenverkehr tätig sind. Denn die Verhängung einer Zollschuld von bis zu 100 % des Warenwerts kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen, die im schlimmsten Fall sogar die Existenz eines Unternehmens bedrohen.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: