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Mehr Luft für Ihre Planung: Entwaldungsverordnung tritt ein Jahr später in Kraft

Die Entwaldungsverordnung wurde bereits am 29.6.2023 verabschiedet und sollte ab dem 30.12.2024 Anwendung finden. Die Kommission schlug vor, den Beginn der Anwendung um ein Jahr zu verschieben. Der Rat hat dies nun akzeptiert.

Holger Schmidbaur

24.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Rat hat den Standpunkt zu gezielten Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung angenommen und vereinbart, deren Inkrafttreten um 12 Monate zu verschieben (Pressemitteilung vom 16.9.2024; https://bit.ly/40hxzn7).

Damit soll den Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit gegeben werden, sich auf die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten vorzubereiten. Dies gilt für Produkte aus Rindfleisch, Holz, Kakao, Sojabohnen, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie einige ihrer Derivate. Der Rat wird nun das Europäische Parlament über seine Position informieren, damit das Parlament auch über seine Position entscheiden kann. Das Ziel besteht darin, dass die geänderte Verordnung von beiden Gesetzgebern offiziell angenommen wird und bis zum Jahresende in Kraft tritt.

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