Das Stichtagsprinzip: Der Grundsatz, den alle kennen müssen
Bevor wir die drei Schadensersatz-Szenarien durchgehen, müssen Sie ein zentrales Prinzip verstehen: Sie ermitteln den Zollwert waren- und stichtagsbezogen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Annahme der Zollanmeldung. Was zu dem Zeitpunkt als Kaufpreis vereinbart ist, bildet die Grundlage. Was danach passiert – ob der Lieferant eine Gutschrift ausstellt, den Preis mindert oder Ersatz schickt –, ändert den angemeldeten Zollwert grundsätzlich nicht mehr.
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