FRAGE Wir haben eine Ankündigung zur Prüfung unserer REX-Bewilligung erhalten. Das Hauptzollamt fragt nach einer Übersicht der Exporte unter dem REX. Was müssen wir genau melden?
ANTWORT Exporte mit der Ursprungserklärung des Ermächtigten Ausführers oder des Registrierten Ausführers führen im Bestimmungsland zu einer Zollermäßigung oder in manchen Fällen sogar Befreiung. In der Bewilligung des zuständigen Hauptzollamtes finden sich oftmals Aufgaben, welcher der Exporteur in der Regel unaufgefordert nachkommen muss. Eine der Aufgaben kann die hier angesprochene Auflistung
der Exporte unter dem Ermächtigten Ausführer oder Registrierten Ausführer sein. Hierbei ist konkret eine Liste zu erstellen, aus der die Exporte mit Warenbeschreibung, Warentarifnummern und Werte hervorgehen. Diese müssen Sie einmal im Jahr erstellen und unaufgefordert, möglichst elektronisch, übermitteln. Anhand Ihrer übermittelten Daten ist die Zollbehörde dann in der Lage, Umsatzzahlen zu generieren und wirtschaftliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sollte das Zollamt andere Daten wünschen, ist dies in der Bewilligung erfasst, wo Sie im Zweifelsfall nachschauen können.
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