Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Die Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft, doch der Starttermin wurde um ein Jahr verschoben. Dadurch erhalten Sie als Wirtschaftsbeteiligte mehr Zeit, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie, was auf Sie zukommt und wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Neue Fristen für die Umsetzung – Sie haben mehr Zeit
Die EU hat die Umsetzungsfristen wie folgt verlängert:
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