Kanada verschärft auch die Importbestimmungen für E-Kraftfahrzeuge aus China. Zuvor wurden bereits Importbedingungen für Kraftfahrzeuge und Präferenzregeln für E-Autos verschärft.
Die ab dem 21.9.2024 geltende Regel für die Warentarifnummer 8703 erlaubt jetzt nur noch höchstens 45 % Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft statt ehemals 50 %. Nun plant die kanadische Regierung mit Wirkung zum 1.10.2024 einen Schutzzoll von 100 % auf alle Elektro- und Hybridpersonenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Kleintransporter mit chinesischem Ursprung. Der Schutzzoll wird zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll gelten.
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