Leserfrage

„Ist die Exportkontrolle überhaupt DSGVO-konform?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

18.08.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: In unserer täglichen Arbeit als Exportkontroll- und Zollbeauftragte sehen wir uns zunehmend mit der Anforderung konfrontiert, umfassende Know-your-Customer(KYC)-Dokumentationen zu erstellen. Dies ist insbesondere im Kontext der Sanktionslistenscreenings und der Einhaltung diverser Exportkontrollvorschriften unerlässlich, um unsere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Gleichzeitig sind wir jedoch an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Meine konkreten Fragen lautet daher: Wie sind umfangreiche Know-your-Customer-Dokumentationen und die DSGVO vereinbar? Wo liegen die Fallstricke, die wir unbedingt beachten müssen?

ANTWORT:  Sie haben es bereits richtig erkannt: Als Exportkontroll- und Zollbeauftragter agieren Sie im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, Ihre Geschäftspartner umfassend zu prüfen, um Risiken wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Verstöße gegen Embargos zu vermeiden, und der Verpflichtung, die personenbezogenen Daten dieser Partner gemäß der DSGVO zu schützen.

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