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Firma schwärzt Konkurrenten als Zollbetrüger an: Droht das bald auch in Deutschland?

In den Vereinigten Staaten deckte ein Mitbewerber Zollbetrug auf und erhielt dafür eine Prämie. Wäre ein solches Vorgehen auch in Europa möglich? Ist eine solche belohnte gegenseitige Überwachung wünschenswert? Und was sollten Sie tun, um nicht selbst ins Visier neugieriger Mitbewerber zu geraten? Schauen wir uns den Fall und die Umstände genauer an.

Holger Schmidbaur

29.09.2025 · 2 Min Lesezeit

In den USA deckte ein Konkurrent den Zollbetrug eines Rivalen auf und nutzte die „Qui Tam“-Regelung des False Claims Act, die Privatpersonen Klagen im Namen der Regierung erlaubt. Mithilfe öffentlicher Importdaten wurden falsche Zolldeklarationen identifiziert, die zu niedrigeren Zöllen und einem unfairen Vorteil führten. Nach staatlicher Untersuchung wurde der Betrüger zu einer Millionenstrafe verurteilt – der Hinweisgeber konnte sich freuen: Er erhielt einen Anteil als Belohnung.

Was heißt das für uns in der EU und in Deutschland?

Obwohl die EU und Deutschland keine direkten „Qui Tam“-Programme mit finanziellen Anreizen in dieser Form haben, bedeutet das nicht, dass Sie sicher sind. Das Konzept der Offenlegung von Missständen gewinnt auch hier mehr und mehr an Bedeutung.

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