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Die digitale Zollprüfung ist schon gängige Praxis

Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) gilt seit 10.9.2026. Sie verschärft die bisherigen Anforderungen. Die neuen Regeln greifen nun unmittelbar. Die Finanzverwaltung stellt konsequent auf eine stärker risikoorientierte Prüfung um, verkürzt Abläufe und bindet das Bundeszentralamt für Steuern bei internationalen Fällen enger ein.

Birgit Susdorf

06.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Wenn der Zollprüfer digitale Belege verlangt, zählt jede Exportentscheidung. Papierunterlagen oder manuelle Erläuterungen zählen nicht mehr. Die Finanzverwaltung wertet Daten automatisiert aus, erkennt Abweichungen schneller und setzt Prüfer gezielt dort an, wo die Risikobewertung Auffälligkeiten zeigt. Digitale Prüfungen greifen sofort.

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