1. Geringe Veredelungstiefe oder einfache Prozesse
Minimaler Mehrwert: Wenn die Verarbeitung oder Veredelung nur einen minimalen Mehrwert schafft, könnten die Bürokratie und die Kosten der administrativen Verwaltung die Vorteile der zollfreien Einfuhr überwiegen. Beispielsweise ist bei einfachen Verpackungs- oder Umpackprozessen die Nutzung der aktiven Veredelung oft nicht gerechtfertigt.
Geringfügige Arbeiten: Prozesse, die nur geringfügige Änderungen am importierten Produkt beinhalten, wie z. B. die einfache Etikettierung oder das Umpacken, bieten oft nicht genug wirtschaftlichen Nutzen, um die aktiven Veredelungsvorteile zu rechtfertigen.
