Impuls

Der nächste CBAM-Schock steckt möglicherweise auch in Ihrer Zolltarifnummer

Die Einfuhr läuft seit Jahren unverändert. Dann genügt eine neue Zeile im EU-Anhang und aus einem gewöhnlichen Maschinenteil wird eine CBAM-Ware. Genau darauf steuert die Europäische Union zu. Die geplante Ausweitung betrifft nicht nur Stahl und Aluminium als Grundstoffe, sondern ausgewählte Erzeugnisse weiter unten in der Wertschöpfungskette. Machen Sie sich sofort schlau, denn wer erst nach der endgültigen Verordnung in seine Stammdaten schaut, könnte zu spät erkennen, welche Lieferanten künftig Emissionsdaten liefern müssen und welche Importe zusätzliche Kosten auslösen.

Karsten Draeck

17.10.2026 · 4 Min Lesezeit

Mehr als eine Debatte, aber noch kein geltendes Recht

Der aktuelle Stand lässt sich klar einordnen. Die Kommission legte am 17.12.2025 einen Verordnungsvorschlag vor. Der Rat beschloss am 12.6.2026 seine Verhandlungsposition. Das Europäische Parlament nahm am 15.9.2026 mit 464 zu 50 Stimmen eigene Änderungen an und verwies den Text zurück in die interinstitutionellen Verhandlungen. Aktuell liegt damit noch keine endgültige Neufassung vor. Die konkrete Warenliste kann sich im Trilog weiterhin ändern.

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