Kurzmeldung

Das Freihandelsabkommen der EU mit MERCOSUR ist zum 1.5.2026 vorläufig anwendbar

Ab dem 1.5.2026 können die ersten Lieferungen von Ursprungswaren nach und von den Staaten des MERCOSUR zollfrei geliefert werden.

Kerstin Velhorst

05.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Warenlieferungen für und von Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay profitieren davon

Die Deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Seite am 8.4.2026 bekanntgegeben, dass die Europäische Kommission den Startschuss für das EU-MERCOSUR Interimshandelsabkommen bestätigt hat. Zum 1.5.2026 können dann die ersten Warenlieferungen zwischen den Partnerstaaten zollfrei oder zollvermindert geliefert werden.

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