Seit dem 1.1.2026 entfällt in Frankreich die bisherige Mehrwertsteuer‑Erleichterung im Zusammenhang mit dem Zollverfahren 42. Diese Erleichterung kam nach dem Brexit, um die Import‑Mehrwertsteuer bei Einfuhren über Frankreich zu deferieren, und diente vielen Unternehmen als stiller Puffer. Ohne diesen Mechanismus lösen DDP‑Lieferungen nun sofortige Mehrwertsteuerpflichten aus – mit entsprechenden Liquiditätsabflüssen, Verzögerungen und administrativen Engpässen an der Grenze. Reagiert Ihr Supply‑Chain‑Management nicht umgehend, geraten Warenbewegungen ins Stocken.
Ändern Sie Ihre Lieferbedingungen, um die Steuerschuld zu übertragen
Die Beibehaltung der Incoterm-Klausel DDP (Delivered Duty Paid) auf der französischen Route ist seit 2026 administrativ und finanziell kaum noch zu rechtfertigen, da Sie die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr vorstrecken und im Zielland verwalten müssen.
Meine Empfehlung: Stellen Sie kurzfristig auf die Incoterms® DAP (Delivered at Place) oder FCA (Free Carrier) um
- Mit den Incoterms® DAP und FCA übertragen Sie die Verantwortung für die Entrichtung der Import-Mehrwertsteuer und der Zölle auf den EU-Käufer.
- Beziehen Sie die Vertriebs- und Logistikabteilung ein: Der Vertrieb muss Preisstruktur und neue Lieferbedingungen sofort kommunizieren. Die Logistik erstellt klare Vorgaben zu Zollabwicklung und Import‑Mehrwertsteuer. Schulen Sie Ihre Teams, diese Änderungen transparent zu vermitteln, um das Kundenvertrauen zu sichern.
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