Kurzmeldungen

CBAM – am 30.4.2024 war die Abgabe des 2. Berichts fällig

Bis zum 30.4.2024 mussten Sie den 2. Bericht abgegeben haben, um korrigieren zu können. Bis zum 30.4.2024 war der 2. CBAM-Bericht fällig. Hier durften Sie nach wie vor Standardwerte verwenden. […]

Holger Schmidbaur

27.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Bis zum 30.4.2024 mussten Sie den 2. Bericht abgegeben haben, um korrigieren zu können.

Bis zum 30.4.2024 war der 2. CBAM-Bericht fällig. Hier durften Sie nach wie vor Standardwerte verwenden. Korrekturmöglichkeiten bestehen weiterhin, sofern Sie die Anmeldung zum 30.4.2024 abgegeben haben. Der eine oder andere von Ihnen hatte bestimmt, wie viele andere auch, nach wie vor mit IT-Problemen zu kämpfen. Die Technik stellt uns oft vor Hürden und es läuft nicht immer glatt. Deshalb war es wichtig, dass Sie den Report tatsächlich bis zum 30.4. abgegeben haben, sonst verspielten Sie die Möglichkeit, Ihren Bericht einmal zu korrigieren.

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