FRAGE: Unsere beantragten vZTAen (verbindlichen Zolltarifauskünfte) verlieren jetzt alle ihre Gültigkeit. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir sie neu beantragen müssen oder wie wir nun am besten vorgehen?
ANTWORT: Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, nach Ablauf der Gültigkeit sofort eine neue vZTA zu beantragen. Die Einreihung der Ware kann auch weiterhin eigenverantwortlich von Ihnen vorgenommen werden. Bei Nachfragen der Zollbehörden können Sie auch die ungültige vZTA als Untermauerung Ihrer Tarifierungsauffassung vorzeigen. Es ist jedoch von Vorteil, eine neue vZTA zu beantragen, wenn die Waren weiterhin regelmäßig eingeführt werden. Eine gültige vZTA bietet Rechtssicherheit, da die tarifliche Einreihung damit verbindlich festgelegt ist und von den Zollbehörden anerkannt werden muss. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn die vZTA ihre Gültigkeit verloren hat. Insbesondere bei komplexen Waren, möglichen Abgrenzungsfragen oder wenn sich die Rechtslage geändert haben könnte, empfehle ich Ihnen eine Neubeantragung, um weiterhin Planungssicherheit für die zukünftigen Zollanmeldungen und auch für Ihre Kalkulation zu erhalten.
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