Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Meldepflichten für die Inanspruchnahme der 8 Allgemeinen Genehmigungen (AGG) der EU aufgehoben. Diese Änderung ist zum 22.4.2024 veröffentlicht worden und gilt rückwirkend seit dem 1.1.2024. Erfahren Sie hier, wie Sie als Unternehmen, das Dual-Use-Güter exportiert, von dieser Erleichterung profitieren können.
Betroffen sind alle 8 AGGs der Union
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