News

Antidumpingmaßnahmen müssen nun zollamtlich festgestellt werden

Ende September 2024 hat die Europäische Kommission festgelegt, dass die Zollbehörden nun alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand von Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen sind, zollamtlich erfassen müssen – einschließlich laufender Untersuchungen, bei denen noch keine vorläufigen Feststellungen getroffen wurden. Verordnungen, in denen erläutert wird, wie dies in der Praxis funktioniert, werden von der Europäischen Kommission zu gegebener Zeit veröffentlicht. Allerdings lässt sich bereits jetzt erkennen, dass die neuen Anforderungen an die Einfuhrregistrierung mehrere wichtige Auswirkungen auf Sie und Ihr Unternehmen haben.

Holger Schmidbaur

25.11.2024 · 2 Min Lesezeit
  • Automatische Registrierung: Im Gegensatz zum vorherigen System, bei dem die Einfuhren nur auf begründeten Antrag der EU-Industrie registriert wurden, schreibt die neue Politik die automatische Registrierung aller Einfuhren vor, die Gegenstand einer Untersuchung sind. Diese Änderung zielt darauf ab, den Prozess zu straffen und den Verwaltungsaufwand für die Industrie zu verringern, um ein effizienteres und transparenteres System zu gewährleisten.
  • Bessere Datenerfassung: Das Registrierungsverfahren wird es der Europäischen Kommission ermöglichen, detaillierte Informationen über die Herkunft und die Mengen der Einfuhren sowie über breitere Markttrends zu sammeln. Diese Daten sind von entscheidender Bedeutung, um fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame handelspolitische Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • ​Möglichkeit der rückwirkenden Erhebung von Zöllen: Einer der wichtigsten Aspekte der neuen Maßnahme ist die Möglichkeit der rückwirkenden Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für frühere Einfuhren auferlegt werden könnten, wenn die Untersuchungen ergeben, dass unfaire Handelspraktiken im Spiel waren.

Für Unternehmen, die in die EU importieren, ist es von entscheidender Bedeutung, informiert zu bleiben und die Vorschriften einzuhalten, um potenzielle finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden und einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt zu behalten.

Ihr Unternehmen importiert in die EU? Das ändert sich für Sie in Zukunft

Wenn Ihr Unternehmen Waren in die EU einführt, ist es für Sie heute wichtiger denn je, die Einhaltung einer Reihe von Vorschriften zu gewährleisten und sich über laufende Untersuchungen zu informieren. Sie müssen auch laufende Verfahren überwachen und analysieren, ob die Europäische Kommission kürzlich ein Verfahren für ähnliche Waren eingeleitet hat. Diese Verfahren könnten zur Auferlegung zusätzlicher Zölle mit rückwirkender Wirkung führen, sodass es entscheidend ist, informiert und vorbereitet zu sein.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Exportkontrolle in der Praxis‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten