Die Europäische Kommission hat es mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 vom 16. März 2026 offiziell eingestellt. Hintergrund: Bereits im Februar 2025 hatte die Kommission das Verfahren eingeleitet – auf Antrag des Verbands Eurofonte. Betroffen waren Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Kugelgrafit (duktiles Gusseisen) sowie Teile davon, eingereiht unter den KN-Codes ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60). Eurofonte hat seinen Antrag nun zurückgezogen – damit entfällt die Grundlage für das Verfahren. Für Importeure der betroffenen Waren: Antidumpingzölle wurden in diesem Verfahren nicht eingeführt. Eine zollamtliche Erfassung der Einfuhren war zwischenzeitlich auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2025/924 vom 19. Mai 2025 angeordnet – diese Maßnahme ist jetzt gegenstandslos.
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