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Antidumping: EU erfasst Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland

Wenn Sie Harnstoff mit Ursprung in Russland importieren, besteht ab sofort ein konkretes Zollrisiko. Die EU-Kommission hat angeordnet, dass alle entsprechenden Einfuhren seit dem 12. Dezember 2025 zollamtlich erfasst werden. Damit schafft sie die Voraussetzung, künftige Antidumpingzölle auch rückwirkend auf diese Einfuhren zu erheben.

Julianna Straib-Lorenz

13.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Was bedeutet das für Sie konkret?

Auch wenn aktuell noch keine Antidumpingzölle festgesetzt sind, können später beschlossene Zölle nachträglich auf bereits eingeführte Waren angewendet werden. Sie sollten deshalb Ihre Importkalkulationen und Vertragsgestaltungen im Unternehmen dringend überprüfen.

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