1. Erhalten Sie Verfahrenserleichterungen beim BAFA und beim Zoll
Ein ausgereiftes ICP ist Voraussetzung für die Nutzung des Sammelgenehmigungsverfahrens (SAG) nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2021/821. Auch für die Allgemeine Genehmigung Nr. EU007 müssen Sie vor der ersten Nutzung über ein ICP verfügen. Darüber hinaus erleichtert ein ICP die Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen wie der vereinfachten Zollanmeldung und des AEO-Status.
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