1. Frage: „Ich bin angesichts weiter sinkender Preise mit den Ergebnissen einiger meiner Jahresgespräche nicht zufrieden. Kann ich meine Verkäufer noch mal zu einer Nachverhandlung einladen?“
Antwort: Warum denn nicht? Wenn sich die Marktpreise weiter nach unten entwickeln, ist es legitim, eine begründete Nachverhandlung zu starten. Haben Sie schon vergessen, wie oft Ihre Verkäufer in den Jahren 2021/22 bei Ihnen auf der Matte standen und die Preise massiv erhöht haben?
Prüfen Sie aber im Team, ob Sie alle rechtlichen und marktrelevanten Gesichtspunkte in Ihre Betrachtung miteinbezogen haben!
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