Ausweitung der EU-Sanktionslisten beschlossen
- Aufnahme von 3 weiteren Organisationen in die Sanktionslisten, deren Vermögenswerte eingefroren werden und an die kein EU-Bürger und kein EU-Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen darf.
- Die Handelsbeschränkungen gegenüber Belarus sollen erneut den Russland-Sanktionen angepasst werden und umfassen dabei u. a. weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung militärischer Systeme in Belarus unterstützen können (etwa Glaswaren für Laboratorien und bestimmte leistungsstarke Schmiermittel und Additive für Schmiermittel) sowie für Güter zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus (u. a. Chemikalien, Kautschukwaren, Waren aus Stahl, bestimmte Werkzeuge und Zugmaschinen).
- Die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Transaktionen mit dem digitalen Belarus-Rubel sowie mit in Belarus ansässigen Krypto-Dienstleistern ist verboten.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
