Von Unternehmen zu Unternehmen gehen Exportverantwortliche unterschiedlich mit diesem Problem um. Häufig werden Einzelmaßnahmen zur Kontrolle genutzt, beispielsweise Checklisten, Vertragsklauseln oder auch allgemeine Fragebögen. Nicht zuletzt spielt dabei aber auch das Bauchgefühl und die Gutgläubigkeit eine große Rolle. Da liegt auch das große Problem: Die meisten dieser Ansätze sind nicht einheitlich, rechtlich zu intransparent und können im Zweifel nicht dokumentiert werden.
Wie handeln Sie beispielsweise, wenn der Kunde keine Endverbleibserklärung abgeben will? Das passiert häufig in Fällen, wo der Kunde die Ware nur weiter vertreibt. Als Exporteur liegt allerdings die Verantwortung bei Ihnen, eine EVE einzuholen. Genauso kritisch kann es sein, wenn Sie zwar innerhalb Deutschlands liefern, Sie aber schon wissen, dass der Empfänger nicht der Endverwender ist. Diese und weitere Probleme machen die Endverbleibskontrolle zu einer schwer durchschaubaren Blackbox.
Um also beim Thema Endverbleib in keine Haftungsfalle zu tappen, muss ein klarer, standardisierter EVE-Prozess her, der Sie durch jeden Prüffall führt und den hohen Anforderungen der Behörden standhält.
ZOLEX empfiehlt:
Wie so ein EVE-Prozess aussehen kann, erklären unsere Exportkontroll-Experten Holger Schmidbaur und Lorenz Ihbe in einem kostenlosen Live-Online-Training, dass am 22. Januar 2026 stattfindet. Damit die Endverbleibskontrolle nicht länger eine undurchsichtige Blackbox ist!
Um also beim Thema Endverbleib in keine Haftungsfalle zu tappen, muss ein klarer, standardisierter EVE-Prozess her, der Sie durch jeden Prüffall führt und den hohen Anforderungen der Behörden standhält.
