Der Brexit wirbelt das Exportgeschäft in Europa zunehmend durcheinander.
Aber was bedeutet der Austritt Großbritanniens aus der EU eigentlich für Ihre Exportkontrolle?
Wir möchten ein wenig Licht ins Dunkle bringen: Hier kommen 5 Aspekte, die sich durch den Brexit verändert haben ‒ und für Ihre Exporte nach UK besonders relevant sind:
Der freie Warenverkehr existiert nicht mehr
Seit dem Austrittsbeschluss am 31. Januar 2020 und einer Übergangsphase, sind seit dem 1.1.2021 Zollanmeldungen erforderlich, um Waren nach Großbritannien zu exportieren, denn: Der freie Warenverkehr zwischen der EU und UK wurde mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs beendet. Seitdem bestehen neue, eigene Zollformalitäten, die von Großbritannien auf den Weg gebracht wurden.
Ausführlichere Dokumentation für den Export
Für eine reibungslose Zollabwicklung müssen Exporteure ab sofort wichtige Informationen und Dokumente wie die EORI-Nummer, den Warenwert und den Ursprung der Waren vorbereiten. Diese Angaben sind entscheidend, um den Zollprozess ohne Probleme abzuwickeln. Sind diese Informationen beispielsweise bei Quotenware nicht vorhanden, kann es zu Abfertigungsproblemen kommen.
Für den Import ist eine EORI-Nummer notwendig
Für eine reibungslose Einfuhrzollabwicklung ist es gut, wenn Sie als Versender schon beim Export die EORI-Nummer des Kunden kennen, um diese dem Spediteur mitgeben zu können. Andernfalls kommt es durch die notwendige Nachfrage zur Verzögerung.
Neue Einfuhrbestimmungen sind zu beachten; besondere Anforderungen je nach Warenkreis
Einige Waren unterliegen speziellen Regulierungen im Rahmen der Einfuhr. Für solche Waren sind besondere Genehmigungen erforderlich. Als exportverantwortliche Person müssen Sie sich über diese Bestimmungen informieren, um Verzögerungen zu vermeiden und die rechtzeitige Belieferung des Kunden sicherzustellen. Hierbei ist auch das Wissen um die CE- bzw. UKCA-Kennzeichnung notwendig.
Sonderstatus von Nordirland
Um den Handel zwischen Nordirland und der Republik Irland zu erleichtern, erhält Nordirland einen Sonderstatus. Das heißt: Nordirland bleibt Teil des EU-Zollgebietes, weshalb Warensendungen dorthin weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen zu betrachten sind.
Die schlechte Nachricht: Aktuell ist die Lage sehr unübersichtlich, da bislang nur ein Teil der angekündigten Veränderungen umgesetzt wurde. In naher Zukunft werden weitere neue Anforderungen hinzukommen ‒ während die zur Erleichterung der Umstellung gedachten Übergangsfristen nach und nach wegfallen.
Das verwandelt die Exportkontrolle nach dem Brexit in eine echte Wundertüte.
Wahrscheinlich fragen Sie sich zurecht: Wie soll man da nur den Überblick behalten?
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