Das nächste Sanktionspaket der EU gegen Russland steht bevor und erweitert die betroffenen Güterlisten, Personen und Entitäten kontinuierlich weiter. Zwar ist offiziell noch nichts beschlossen, doch für Exportkontrollverantwortliche steht bereits jetzt fest, dass sie die internen Prozesse ihres Unternehmen anpassen müssen.
- Erweiterung von Güterlisten und Durchfuhrverboten
- Neue Restriktionen im Finanzbereich und bei Dienstleistungen
- Auswirkungen auf geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse
Geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse
Insbesondere der letzte dieser drei Punkte wird häufig unterschätzt. Weitergabe von Bauplänen, Rezepturen, Software-Quellcodes oder vertraulichen Produktionsverfahren? Dies kann alles einen Sanktionsverstoß darstellen!

Beachten Sie unbedingt die Relevanz von IP-Rechten und Geschäftsgeheimnissen: Die Übertragung von geistigem Eigentum (Patente, Lizenzen, Marken) und Geschäftsgeheimnissen ist ebenfalls von Sanktionen betroffen! Die Sanktionsverordnungen umfassen explizit Verbote der direkten oder indirekten Bereitstellung von technischer Unterstützung – also auch die Übermittlung von Know-how. Prüfen Sie daher unbedingt juristisch, ob laufende Lizenzvereinbarungen, Kooperationen oder Joint Ventures mit russischen Partnern von den Sanktionen betroffen sind.
Weitere Entwicklungen für den Außenhandel
Das geplante Sanktionspaket ist keineswegs die einzige anstehende Änderung für das Exportgeschäft. Auch folgende Themen sollten Sie im Blick behalten:
- US-Exportkontrollen und der Einfluss auf den Handel mit China
- Anpassungen bei Dual-Use-Gütern und Catch-All-Klauseln
- Änderungen bei Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
- Chinas wachsende Exportkontrollen
- Umgehungstatbestände und Exportkontrolle-Compliance
ZOLEX empfiehlt:
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