Wenn Sie als EU-Exporteur Geschäfte in China tätigen, sollten Sie daher die Auswirkungen des Gesetzes auf Ihre Trade-Compliance-Strategie kennen.
Folgende Güter unterliegen der Exportkontrolle:
- Dual-Use Güter: Produkte, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können
- Militärische und nukleare Güter: Technologie und Ausrüstung
- Güter mit Auswirkungen auf die nationale Sicherheit Chinas: Auch Technologie, Dienstleistungen und Daten, die mit kontrollierten Gütern in Verbindung stehen, können betroffen sein
Konkret gibt es einige gefährliche Fallstricke:
- Interner Informationsaustausch: Der Austausch von Informationen zwischen chinesischen und ausländischen Mitarbeitenden innerhalb derselben Organisation kann der Exportkontrolle unterliegen
- Erweiterte Kontrollen: Selbst nicht kontrollierte Waren können einer Lizenzpflicht unterliegen
- Endverbleibserklärungen: Exporteure müssen Nachweise über den Endnutzer und die Endverwendung vorlegen, die von den Behörden der jeweiligen Empfängerländer ausgestellt wurden

Bei Nichteinhaltung der chinesischen (Re-)Exportkontrolle erwarten Sie schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen, denn die chinesischen Behörden verfügen über umfassende Befugnisse. Sie dürfen Geschäftsräume durchsuchen, Verantwortliche und Mitarbeitende befragen, Transportmittel kontrollieren, Exportgüter beschlagnahmen und Bankkonten überprüfen. Strafen bei Nichteinhaltung reichen von Verwarnungen über Geldstrafen bis hin zur strafrechtlichen Ermittlung.
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