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Technologietransfer zwischen Unternehmen

Sie versenden technische Zeichnungen per E-Mail, nutzen internationale Cloud-Systeme oder schulen Kunden per Videokonferenz? Dann sollten Sie wissen: Auch die Weitergabe von technischem Know-how kann rechtlich als Ausfuhr gelten – selbst wenn kein physisches Produkt Ihr Unternehmen verlässt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Technologietransfer genehmigungspflichtig ist und wie Sie Ihre internen Prozesse rechtssicher aufstellen.
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Julianna Straib-Lorenz

13.04.2026

Arbeitshilfen

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