Am 17. Dezember 2024 ist das 15. Sanktionspaket der EU gegen die Russische Föderation in Kraft getreten. Ziel der neuen Maßnahmen ist es, die Umgehung bestehender Sanktionen einzudämmen und die russische Wirtschaft weiter zu schwächen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines auffälligen Anstiegs im Handel mit sanktionierten Produkten und Ländern, was laut EU-Kommission gezielte Umgehungsversuche durch Russland belegt.
Die wichtigsten Änderungen des 15. Sanktionspakets
Besonders betroffen ist die sogenannte Ölpreisobergrenze: Die EU hat weitere 52 Schiffe der russischen Schattenflotte sanktioniert. Insgesamt stehen nun 79 solcher nicht-russischen Schiffe unter Sanktionen.
Maria Luís Albuquerque, die zuständige EU-Kommissarin, betont:
„Unsere Sanktionen haben ein klares Ziel: die Schwächung der russischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, ihre völkerrechtswidrige Aggression gegen die Ukraine fortzusetzen. Mit jeder neuen Runde verbessern wir die Wirksamkeit der Sanktionen und schließen Schlupflöcher.“
Das neue Sanktionspaket bringt Änderungen in mehreren Verordnungen und GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)-Beschlüssen mit sich, darunter
- VO (EU) 269/2024,
- VO (EU) 833/2024,
- VO (EU) 2024/2642 sowie die
- Beschlüsse 2014/145/GASP, 2014/512/GASP und
(GASP) 2024/2643.
Personen und Einrichtungen
54 weitere Personen und zusätzliche 30 Einrichtungen wurden in die Listen des 15. Sanktionspakets aufgenommen. Damit gelten nun seit Dezember 2024 Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegenüber insgesamt 1.879 Personen und 507 Organisationen.
Freigabe eingefrorener Gelder
Neue Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen eingefrorene Gelder, wirtschaftliche Ressourcen und Barbestände freizugeben.
Nutzen Sie unsere Handlungsempfehlungen als Unternehmen
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Regelungen einhält, empfehlen wir Ihnen insbesondere folgende Maßnahmen:
Überprüfung der Geschäftspartner
Aktualisieren Sie Ihre Compliance- und Sanktionslisten regelmäßig, um sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen oder Einrichtungen bestehen. Prüfen Sie diese auch im regelmäßigen Turnus, beispielsweise mittels einer täglichen Übernachtprüfung. Dafür können Sie Softwareanbieter nutzen, die das automatisiert übernehmen.
Anpassung der Lieferketten
Analysieren Sie Ihre Lieferketten, insbesondere im Bereich Ölhandel oder mit potenziell betroffenen Ländern, um Umgehungsrisiken zu minimieren.
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Schulen Sie Ihre Teams gezielt zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Dabei kommt es nicht nur auf interne Schulungen an, sondern vor allem auch auf externe, die Sie auch belegen sollten. - Dokumentation und Berichterstattung
Halten Sie alle Prozesse transparent und dokumentieren Sie Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Freigabe eingefrorener Ressourcen. - Interne Prüfungen
Setzen Sie auf regelmäßige Audits und Risikobewertungen, um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Mit diesen Schritten bleiben Sie nicht nur rechtskonform, sondern stärken auch Ihre Position als verlässlicher Handelspartner in schwierigen Zeiten. Nutzen Sie die Tipps in diesem Artikel, um auch weiterhin rechtssicher agieren zu können.