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CBAM wird scharf gestellt – Das hat sich zum 1. Januar 2026 in ATLAS geändert
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Vollbetrieb. Mit der ATLAS-Info 0881/2025 hat die Zollverwaltung sehr klar festgelegt, welche neuen Voraussetzungen nun für die Einfuhr gelten. Die zuvor geltende Übergangsphase – in der Sie lediglich berichten mussten – ist beendet. Ab sofort entscheidet CBAM darüber, ob Ihre Waren überhaupt zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden dürfen. Damit wird CBAM für Sie zu einer unmittelbaren Compliance-Pflicht in der täglichen Einfuhrpraxis.
Enthalten in
Das CBAM-Dossier (Stand: Januar 2026)
Julianna Straib-Lorenz
13.01.2026
·
2 Min Lesezeit
CBAM ist verbindliche Einfuhrvoraussetzung – das benötigen Sie seit Jahresbeginn
Seit 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch abgefertigt werden, wenn Sie als Einführer
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