18. Sanktionspaket gegen Russland

Die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2025/1444 des Rates vom 15. Juli 2025 ist in Kraft getreten. Die EU hat somit eines ihrer bislang strengsten Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Jede einzelne Sanktion […]

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Das Russland-Dossier (Stand: November 2025)

Birgit Susdorf

22.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2025/1444 des Rates vom 15. Juli 2025 ist in Kraft getreten. Die EU hat somit eines ihrer bislang strengsten Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Jede einzelne Sanktion schwächt Russlands Fähigkeit, Krieg zu führen. Die Botschaft ist klar: Europa wird in seiner Unterstützung für die Ukraine nicht nachgeben. Die EU wird den Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen Krieg beendet.

Die neue DVO hat unter anderem folgenden Inhalt:

Der Rat hat sich auf eine umfangreiche Liste mit 55 Einträgen geeinigt, darunter 14 Personen und 41 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Damit steigt die Gesamtzahl der Einträge auf über 2 500 Personen.

Mit dem Maßnahmenpaket schränkt die EU die Energieeinnahmen Russlands durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen ein. Die EU senkt die Preisobergrenze für Rohöl von 60 USD auf 47,6 USD pro Barrel, um sie an die aktuellen weltweiten Ölpreise anzupassen, und führt einen automatischen und dynamischen Mechanismus ein, um die Preisobergrenze für Öl anzupassen und sicherzustellen, dass diese Preisobergrenze wirksam ist. Ölexporte machen nach wie vor ein Drittel der Einnahmen der russischen Regierung aus. 

Die EU verhängt außerdem weitere Sanktionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Schattenflotte. Weitere 105 Schiffe werden mit einem Hafenverbot und einem Verbot der Erbringung einer Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr belegt, wodurch sich die Gesamtzahl der gelisteten Schiffe auf 444 erhöht.

Mein Tipp: Falls Sie weiterhin mit Russland Geschäfte machen wollen oder müssen, machen Sie sich mit dem aktuellen Sanktionspaket vertraut (siehe Link Tipp) und beachten Sie alle Verbote und Beschränkungen sowie die Umgehungsverbote.

Link Tipp: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202501444

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