Wie erwartet, hat die Europäische Kommission am 16.12.2024 das aktuelle Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte sind die Bekämpfung von Sanktionsumgehungen, gegen die Schattenflotte Russlands vorzugehen und weitere Maßnahmen gegen Personen sowie Organisationen. Einzelheiten finden Sie hier:
Ziel der erneuten Sanktionsmaßnahmen ist, die russische Wirtschaft zu schwächen, um so die völkerrechtswidrige Aggression gegen die Ukraine aufzuhalten. Mit jedem neuen Sanktionspaket will die Europäische Union (EU) erreichen, dass bekannte Lücken geschlossen werden und die Umgehungen von Sanktionen zu vermeiden.
Folgende Maßnahmen umfassen das neue Sanktionspaket:
Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen
Russland möchte weiterhin die Ölpreisobergrenze umgehen und sucht deshalb weiterhin nach Möglichkeiten die Sanktionen der EU zum umgehen. Es wurden 52 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte sanktioniert. Insgesamt sind nun 79 Schiffe mit Maßnahmen belegt, sie haben Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen.
Die EU teilt mit, dass festgestellt wurde, dass diese Schiffe Hochrisikotransporte von russischem Erdöl oder russischen Erdölerzeugnissen und Waffen transportieren. Außerdem beteiligen sie sich an Getreidediebstahl oder unterstützen den russischen Energiesektor.
Erweiterung der Sanktionsliste
Weitere 84 Personen und Organisationen wurden in die Sanktionsliste aufgenommen. 54 Personen und 30 Einrichtungen, werden für Handlungen verantwortlich gemacht, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Die Vermögenswerte der gelisteten Personen und Organisationen werden eingefroren und es gelten Reiseverbote.
Gelistet wurden auch russische Militärunternehmen, die Flugzeugteile, Drohnen, Elektronik, Motoren, Hightech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung produzieren. Auch Führungskräfte russischer Unternehmen sind nun sanktioniert. Sie sind im russischen Energiesektor tätig und verschaffen dem russischen Staat erhebliche Einnahmen.
Neu ist, dass auch chinesische Unternehmen sowie eine Person gelistet wurden, die die Umgehungen von EU-Sanktionen ermöglichen.
Handel
32 weitere Unternehmen sind sanktioniert, weil sie den militärischen und industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Dazu gehören 20 russische Unternehmen. Sowie 7 Unternehmen die der Gerichtsbarkeit Chinas bzw. Hongkongs unterliegen. 2 Firmen aus Serbien sowie jeweils eine aus Iran, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Strengere Ausfuhrbeschränkungen gelten jetzt für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologiegüter.
Schutz der Interessen der Wirtschaftsbeteiligten in der EU
Mit dem 15. Sanktionspaket soll die bestehende Ausnahmeregel erweitert werden, dass EU-Unternehmen möglich macht, ihre Vermögenswerte aus Russland abzuziehen. So sollen EU-Unternehmen mehr Zeit haben, sich aus Russland zurück zu ziehen.
Beschlossen wurde das Verbot, bestimmte Entscheidungen russischer Gerichte in der EU anzuerkennen oder durchzusetzen. EU-Unternehmen sollen so von Anerkennung von Schäden geschützt werden, die in Russland rechtswidrig gegen sie geltend gemacht werden.
Maßnahmen im Finanzsektor
Wegen zunehmender Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland, wurden im neuen Sanktionspaket zwei Maßnahmen aufgenommen:
Ausnahmeregelung für den Ausgleich von Verlusten: Die Freigabe von Barbeständen, die von EU-Zentralverwahrern gehalten werden soll ermöglicht werden.
Nichthaftungsklausel für EU-Zentralverwahrer: EU-Zentralverwahrer sind nicht verpflichtet, über die vertraglich fälligen Zinsen hinaus Zinsen oder andere Formen der Entschädigung an die russische Zentralbank zu zahlen.
Mein Tipp: Machen Sie sich mit dem 15. Sanktionspaket gegen Russland vertraut. Auch wenn Sie nicht nach Russland liefern, sollten die Themen der Sanktionspakete kennen, gerade im Hinblick auf die Umgehungsverbote und Beschaffungsversuche.