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Das „Wann“ ist entscheidend – über den richtigen Zeitpunkt im Exportkontroll-, Präferenz- und Zollrecht

Ob Sanktionen greifen oder ob Hemmnisse im Drittstaat bereits in Kraft sind, entscheidet das „Wann“ einer Lieferung. Außerdem ist der Zeitpunkt auch im Präferenz- und Zollrecht von großer Bedeutung. Leider wird dem richtigen Timing in der täglichen Praxis nur selten Aufmerksamkeit geschenkt. Nachdem Sie diesem Beitrag gelesen haben, werden Sie wissen, warum der richtige Zeitpunkt beim Export eine so große Rolle spielt.

Holger Schmidbaur

30.09.2024 · 8 Min Lesezeit

Exportkontrollrechtliche Sicht des Wann

Zeitpunkt der Lieferung („Wann“)

  • Änderung von Sanktionen und Embargos: Sanktionen oder Embargos gegen bestimmte Länder, Organisationen oder Personen können sich jederzeit ändern. Wenn ein Exporteur eine Lieferung plant, muss er sicherstellen, dass zu diesem Zeitpunkt keine neuen Sanktionen oder Embargos bestehen, die die Lieferung verbieten könnten. Ein Export, der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme legal war, könnte zum Zeitpunkt der Lieferung illegal sein, wenn zwischenzeitlich neue Sanktionen verhängt wurden.
  • Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung: Die Liste der Güter, die als Dual-Use-Güter (also Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können) eingestuft sind, wird regelmäßig aktualisiert. Das bedeutet, dass ein Gut, das ursprünglich keiner Genehmigungspflicht unterlag, durch eine Aktualisierung plötzlich genehmigungspflichtig werden kann. Der Zeitpunkt der Lieferung bestimmt also, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
  • Genehmigungsgültigkeit: Genehmigungen für den Export bestimmter Güter sind in der Regel zeitlich befristet. Das „Wann“ der Lieferung entscheidet, ob eine bereits erteilte Genehmigung noch gültig ist oder ob eine neue Genehmigung beantragt werden muss.

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