Zollrecht aktuell 31.01.2025

KW 06 2025

Top-Thema: Kennen Sie das neue
Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument?
Füllen Sie es richtig aus und vermeiden Ärger mit dem Zoll.

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Das 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland – Was Sie jetzt wissen müssen
Am 17. Dezember 2024 ist das 15. Sanktionspaket der EU gegen die Russische Föderation in Kraft getreten. Ziel der neuen Maßnahmen ist es, die Umgehung bestehender Sanktionen einzudämmen und die russische Wirtschaft weiter zu schwächen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines auffälligen Anstiegs im Handel mit sanktionierten Produkten und Ländern, was laut EU-Kommission gezielte Umgehungsversuche durch Russland belegt.
China verschärft Exportkontrollen gegenüber den USA – Was Sie jetzt beachten müssen
Seit dem 4. Dezember 2024 gelten in China verschärfte Exportkontrollen für Dual-Use-Güter, die militärische Zwecke oder militärische Nutzer in den USA betreffen. Diese neuen Regelungen beeinflussen nicht nur den direkten Export, sondern auch Unternehmen, die indirekt in diesen Handelsprozess involviert sind. Damit Sie rechtssicher handeln, erfahren Sie hier die wichtigsten Änderungen und wie Sie darauf reagieren können.
CCC-Zertifizierung für Ladegeräte von E-Fahrzeugen: So bereiten Sie sich vor
Ab dem 1. August 2026 gilt in China eine Zertifizierungspflicht für Ladegeräte von Elektrofahrzeugen. Diese müssen ein gültiges CCC-Prüfsiegel (China Compulsory Certification) tragen, um in China hergestellt, importiert, verkauft oder genutzt werden zu dürfen. Die ersten Zertifizierungsanträge können ab dem 1. März 2025 gestellt werden. Damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen, was zu tun ist und worauf Sie achten sollten.
Müssen wir Extra-Kosten für unsere Maschinensoftware verzollen?
FRAGE: Wir importieren industrielle Drucker. Auf diesen Maschinen ist immer eine Software aufgespielt. Grundsätzlich können wir aber erstmal nicht alle Funktionen nutzen. Dazu benötigen wir einen Freischaltcode. Manchmal bestellen wir […]
Stufenweise Kalkulation – mit diesem Trick kommen Sie doch noch zu Ihrem Präferenzursprung bei eigengefertigten Waren
Mit Sicherheit ist es auch bei Ihnen so, dass viele Kunden mit selbstverständlich einen Präferenznachweis von Ihnen verlangen. Die meisten gehen davon aus, dass Waren, die sie aus Deutschland bestellen, auch präferenziellen europäischen Ursprung hat. Aber dies ist ein Trugschluss, denn Sie wissen selber, dass die Präferenzregelungen alles andere als einfach sind. Und durch die Globalisierung und den Preisdruck werden immer mehr benötigte Vormaterialien aus dem Ausland bezogen. Daher wird es immer schwieriger, den präferenziellen Ursprung zu erhalten. Erlangen Ihre eigengefertigten Waren bei der Überprüfung des Listenkriteriums erst einmal keinen präferenziellen Ursprung, gibt es noch ein legales Hintertürchen, das Sie ggf. doch noch zum präferenziellen Ursprung führt: die stufenweise Kalkulation. Ich zeige Ihnen, wie das funktioniert und was Sie alles beachten müssen.
Das sind die neuen Einreihungsentscheidungen der EU vom Dezember
Im Dezember gab es wieder neue Einreihungsentscheidungen der EU-Kommission zu Warentarifnummern. Wir haben Ihnen das wichtigste zusammengefasst. Eine verbindliche Zolltarifauskunft dürfen Sie noch weitere 3 Monate weiterverwenden.

Arbeitshilfen

  • So gehen Sie korrekt mit Russlandsanktionen um undimplementieren ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem
  • Das neue BABD ist da – So füllen Sie es richtig aus