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3LNA beim ABD nach AFK-Liste: Sie verstehen nur Bahnhof?

Bei Zoll und Export sind Abkürzungen alltäglich. Einige davon nehmen wir schon kaum noch wahr, so häufig begegnen wir ihnen (bspw. EU oder USD). Doch wissen Sie, was sich hinter der Codierung 3LNA versteckt? Sie ist eine der wichtigsten Codierungen auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

Julianna Straib-Lorenz

23.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Codierung „3LNA“ signalisiert, dass es sich um eine Ausfuhrsendung handelt, die nicht von der nationalen Güterliste erfasst ist. Sie gibt also an, dass die auszuführende Ware keine militärischen Güter im Sinne der Ausfuhrliste (Abschnitt A, Teil 1) umfasst und daher nicht unter die strengen Exportkontrollen für Rüstungsgüter fällt.

Relevanz von 3LNA 

Sobald die Exportware nicht auf der nationalen Güterliste aufgeführt ist und es sich dabei nicht um militärische Güter im Sinne der Ausfuhrliste handelt, setzen Sie auf dem ABD die Codierung ein. Sie erfüllt mehrere wichtige Zwecke: 

  • Klare Abgrenzung von militärischen Gütern: Die Codierung die Abwicklung des Exportvorgangs 
  • Rechtskonforme Ausfuhr: Sie bestätigen durch die Codierung, dass die Ware keine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz benötigt 
  • Effizienzsteigerung bei der Zollabwicklung: Weniger Rückfragen und Verzögerung bei der Zollabfertigung 

Ob Sie die Codierung 3LNA im ABD eintragen müssen, erfahren Sie über den Elektronischen Zolltarif. Dafür müssen Sie zunächst die korrekte Warentarifnummer für die Ware ermitteln. Gleichen Sie dann im Elektronischen Zolltarif alle möglichen Ausfuhrlistennummern mit Ihrer Ware. 

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Julianna Straib-Lorenz ist Unternehmensberaterin, Autorin und Dozentin im Bereich Außenwirtschaft. Dank ihrer mehr als 16 Jahre Erfahrung im Zoll- und Logistikbereich in verschiedenen Branchen steht sie Ihnen mit Rat und […]

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