der Herbst steht sinnbildlich für das Abschütteln alter Gewohnheiten und das Abwerfen nicht mehr benötigter Prozesse. Nach der Ruhephase im Winter können wir so im Frühjahr wieder frisch und mit neuen Ideen durchstarten. In der Arbeitswelt sollten wir das Warten bis zum Frühjahr aber nicht zu wörtlich nehmen – schließlich wollen wir keine Compliance-Verstöße begehen.
Das Loslassen von Altem schafft neue Möglichkeiten für Ihre Zollabteilung. In unserer aktuellen Ausgabe zeigen wir Ihnen beispielsweise das Zollverfahren 42, das – vielleicht aus Gewohnheit – in der Praxis mitunter wenig genutzt wird. Das ist für Sie die Chance, etwas Neues auszuprobieren.
Manchmal muss auch Altes abgeschüttelt werden, damit Raum und Energie für neue rechtliche Vorgaben frei werden – etwa für die Verpackungs-Verordnung und das Digitale-Produktpass-Register. Abschütteln heißt aber nicht unbedingt entsorgen, denn viele Pflichten werden Sie nicht los. Doch Sie können sie transformieren in effizientere Prozesse mit digitaler Unterstützung. So verlegen Sie Ihren Start in den Frühling vor.